Schritt 1
Trennungsjahr einhalten
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Frist: Mindestens 1 Jahr vor Scheidungsantrag · Ohne Trennungsjahr ist Scheidung nur in Härtefällen möglich.
Vor der Scheidung muss mindestens ein Jahr Trennung vorliegen. Ihr könnt auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben.
💡 Tipps
- Getrennt von Tisch und Bett - auch in gemeinsamer Wohnung möglich
- Trennungszeitpunkt dokumentieren (z.B. per E-Mail)
- Nach 3 Jahren Trennung: Scheidung auch ohne Zustimmung des Partners