Einbürgerung in Dresden: 5 Jahre Aufenthalt – alles was du wissen musst

Seit Oktober 2025 gilt: mind. 5 Jahre Aufenthalt für die Einbürgerung. Die frühere 3-Jahres-Regel wurde abgeschafft. Dafür ist doppelte Staatsbürgerschaft jetzt erlaubt. Kosten: 255 €, Bearbeitungszeit: 12-18 Monate.

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

Aufenthaltsdauer

mind. 5 Jahre (seit Okt 2025)

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Kosten

255 € Erwachsene, 51 € Kinder

🇩🇪

Doppelte Staatsbürgerschaft

jetzt erlaubt!

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Sprachnachweis

mind. B1 Deutsch

Voraussetzungen: 5 Jahre legaler Aufenthalt, B1 Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, Lebensunterhalt selbst sichern, Einbürgerungstest bestehen (25 €). Antrag bei der Einbürgerungsbehörde in Dresden.

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

Einbürgerung in Dresden

Alle Schritte, alle Fristen, alle Links – in einem Guide

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