Trennungsjahr einhalten
Vor der Scheidung müsst ihr mindestens 1 Jahr getrennt leben. Bei strittiger Scheidung sogar 3 Jahre. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
💡 Tipps
- Trennung innerhalb der Wohnung möglich: Getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsame Haushaltsführung
- Trennungsdatum dokumentieren (z.B. per Brief an Partner)
- Scheidungsantrag kann 3-4 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden
- Bei Härtefällen (Gewalt, etc.) ist Scheidung ohne Trennungsjahr möglich