Trennungsjahr einhalten
Vor der Scheidung müsst ihr mindestens 1 Jahr getrennt leben. Bei strittiger Scheidung sogar 3 Jahre. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
💡 Weitere Tipps
- 💡 Trennungsdatum per Brief per Einschreiben dokumentieren
- 📋 Getrennte Konten eröffnen – wichtig!
- 💡 Trennungsdatum per Brief an Ehepartner per Einschreiben dokumentieren
- 📋 Getrennte Konten eröffnen, gemeinsames Konto regeln
- 💡 Trennungsdatum schriftlich festhalten – z.B. Brief an Ehepartner per Einschreiben
- 📋 Trennungsjahr beginnt ab dem Datum der räumlichen oder "inneren" Trennung
- 💡 Konten trennen: eigenes Girokonto eröffnen, gemeinsames Konto regeln
- Trennung innerhalb der Wohnung möglich: Getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsame Haushaltsführung
- Trennungsdatum dokumentieren (z.B. per Brief an Partner)
- Scheidungsantrag kann 3-4 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden
- Bei Härtefällen (Gewalt, etc.) ist Scheidung ohne Trennungsjahr möglich