Vermieter gibt keine Wohnungsgeberbestätigung? Das sind deine Rechte in Frankfurt

Ohne Wohnungsgeberbestätigung kannst du dich in Frankfurt nicht anmelden. Dein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet sie auszustellen – und darf dafür keine Gebühr verlangen.

✓ Geprüfte Informationen·Stand: Mai 2026·Kostenlos & unabhängig·Quellen: offizielle Stadtportale

ℹ️ Das Wichtigste auf einen Blick

⚖️

Rechtslage

§ 19 BMG: Vermieter MUSS ausstellen

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Gebühr

Keine – komplett kostenlos

⚠️

Verweigerung

Bußgeld für Vermieter bis 1.000 €

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Frist

2 Wochen nach Einzug

⚠️

Was passiert wenn du das nicht tust?

Vermieter riskiert Bußgeld bis 1.000 € bei Verweigerung

Schritt 1: Schriftlich per E-Mail oder Brief anfordern – mit Bezug auf § 19 Bundesmeldegesetz. Schritt 2: Vermieter reagiert nicht? Bürgeramt Frankfurt informieren – die können Vermieter direkt kontaktieren. Schritt 3: Bürgeramt kann in Ausnahmefällen die Anmeldung auch ohne Bestätigung vornehmen wenn du Mietvertrag und eidesstattliche Erklärung vorlegst. Schritt 4: Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung beim Bürgeramt Frankfurt liegt dort aus – du kannst sie also auch direkt dort bekommen.

Häufige Fragen zu Wohnungsgeberbestätigung Vermieter verweigert in Frankfurt

Wie lange habe ich Zeit zum Ummelden in Frankfurt?
Du hast nach dem Einzug 14 Tage Zeit, dich in Frankfurt anzumelden. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
Was kostet das Ummelden in Frankfurt?
Das Ummelden selbst ist kostenlos. Für Dokumente wie eine Meldebescheinigung fallen ca. 5–10 € an.
Brauche ich einen Termin beim Bürgeramt in Frankfurt?
Ja, in den meisten Stadtteilen von Frankfurt ist ein Termin nötig. Buche ihn frühzeitig – Wartezeiten können 2–4 Wochen betragen.

Alles auf einen Blick – Schritt für Schritt

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